Geschichte - feuerwehr-stein-bockenheim

Förderverein Stein-Bockenheim
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Geschichte

Aktuelles
Geschichte und Geschichtchen
rund um das Feuerwehrwesen
in Stein-Bockenheim
von Rüdiger Benda

Am 8. Juni 1990 beginnen die festlichen Veranstaltungen aus Anlaß des 100jährigen Bestehens der Freiwilligen Feuerwehr Stein-Bockenheim. Just an eben einem solchen 8. Juni wurden die Einwohner der kleinen Gemeinde durch den Ruf "Feuer!" aufgeschreckt. Es war im Jahr 1895, gegen drei Uhr nachmittags, als in erstaunlich kurzer Zeit Scheune und Stallung des 1. Beigeordneten Heinrich Mann in hellen Flammen stand. Der dringenden Feldarbeit wegen befanden sich die meisten Leute, besonders auch das Fuhrwerk, auf dem Felde. Die wenigen herbeieilenden Leute, meist Frauen, Jungfrauen und Kinder, konnten nichts wollen, und auch als die beiden Dorfspritzen zur Stelle waren, stand man noch machtlos dem Elemente gegenüber; denn es fehlte an Wasser. Als endlich die Spritzen wirksam in Thätigkeit kommen konnten, mußte man sich darauf beschränken, das dicht angrenzende Nachbargebäude, das schon Feuer gefangen hatte, zu schützen. In diesem kritischen Augenblicke wurde bemerkt, daß längst der Firste der etwa 40 Meter entfernt stehenden Kirche ein schwarzer Rauch aufging. Diesem folgte bald ein furchtbarer Qualm und eine mächtig emporlodernde Lohe. Das Feuer hatte die dazwischen liegende Straße und ein Nachbarsgebiet übersprungen, und auch der nur wenige Meter nebenanstehende Turm schien rettungslos verloren. Und noch immer fehlte es an Wasser, da die Wasserfahrer nur sehr vereinzelt auf der Brandstelle erscheinen konnten. Da erfaßte Entsetzen auch den Beherztesten. Ein Glück war es, daß der herrschende Ostwind die Flammen von dem Turm und Dorf abtrieb. Inzwischen kamen auch die Feuerwehren von Wonsheim, Siefersheim und Wendelsheim mit ihren Spritzen zur Stelle, und den vereinten Anstrengungen gelang es, das Feuer auf die beiden Entstehungsherde zu beschränken. Dank dem wackeren Eingreifen dieser Leute; Dank aber auch der hiesigen Feuerwehr, die den Mut nicht verlor, als sie noch allein dem verheerenden Elemente gegenüberstand! Die Kirche mit ihrem Inventar ist leidlich versichert; gering versichert ist die abgebrannte Scheune und Stallung. Über die Entstehung des Brandes weiß man nichts. Es wird wohl nicht festgestellt werden können, ob die Ursache darin zu suchen ist, daß durch die Schornsteinfeger in diesen Tagen die Feueressen hier ausgebrannt wurden. Absichtliche Brandstiftung scheint unter allen Umständen ausgeschlossen. Besonders gilt dies von der Kirche, da diesselbe seit Pfingsten fest verschlossen war, und weil auch festgestellt ist, daß zuerst die Bretter und Balken in der Firste Feuer fingen, während der Estrich noch unversehrt war. Das Schiff der Kirche kam überhaupt erst in Brand, als der einstürzende Dachstuhl die Decke durchschlug. Unter diesen Umständen von Brandlegung im Gotteshaus zu sprechen, ist unüberlegtes oder böswilliges Gerede. Mit knapper Mühe konnte aus den Stallungen das Vieh gerettet werden. Sonst fiel in den abgebrannten Gebäuden alles dem Element zum Opfer."
(Bericht der Alzeyer Zeitung, vom Dienstag, dem 11. Juni 1895).
So schrecklich der Brand auch gewütet, und welche Zerstörungen er auch angerichtet hatte, durch das beherzte Eingreifen der Freiwilligen Feuerwehren und aller Einwohner, die zur Stelle waren, konnten die "Nachbargebäude des Ferdinand Lahr und Ludwig Moses, aber auch der Kirchturm gerettet werden." Der Großherzogliche Bürgermeister von Stein-Bockenheim, Klingenschmitt, von dem diese Anmerkung stammt, stellte schließlich in seinem Brief an das Kreisamt in Alzey ausdrücklich fest: "Es haben sich sämtliche Feuerwehren gut gehalten."

Noch waren allen Bürgern zwei andere, schwere Brände in Erinnerung, die sich beide 1892 ereignet hatten: Am 12. und 13. Januar brannten zwei „Hofreiten" fast gänzlich nieder, und wieder gelang es nur mit Unterstützung der Feuerwehren aus den Nachbargemeinden, noch Schlimmeres zu verhindern. Allein aus Wonsheim waren am 12. Januar 1892 insgesamt 53 Mann und eine „Spritze von Nachmittag 3 bis 11 Uhr in der Nacht" unmittelbar mit der Löschung des Brandes beschäftigt und davon blieben „33 Mann noch bis 8 Uhr am Morgen des 13. Januar an der Brandstelle", um das immer wieder aufflackernde Feuer weiter zu bekämpfen.

Wenig später, am 5. April des gleichen Jahres, mußte die Freiwillige Feuerwehr erneut ausrücken: Wieder brannte eine „Hofreite" und es bestand die Gefahr, daß „die angrenzende Scheuer des Philipp Rößler sowie dessen Hofhaus und auf der anderen Seite der Schopp nebst Wohnhaus des Philipp Feudner durch das Feuer ergriffen würden. "Wieder gab Bürgermeister Klingenschmitt den Auftrag, die Feuerwehren von Siefersheim und Wonsheim zu „allamieren". Zwei so schwere Brände kurz hintereinander„ Es enstand der Verdacht, daß ein Brandstifter sein Unwesen trieb. Und tatsächlich - kurze Zeit später gestand der gerade 18jährige Sohn des von der Katastrophe fast selbst betroffenen Philipp Rößler, Georg, beide Brände in voller Absicht gelegt zu haben. Und: Die Alzeyer Zeitung berichtete in ihrer Ausgabe vom 11. Februar 1894 von einem schrecklichen Nachspiel: Der Brandstifter „hat nun in Rockenberg, wohin er zur Verbüßung einer fünfjährigen Zuchthausstrafe verbracht wurde, eine neue Heldenthat vollbracht: Mit einem Mitsträfling während eines Spieles in Streit geraten, hat er denselben mittels eines Brotmessers erstochen."

Zurück zum eigentlichen Brandgeschehen: Eben an diesem 5. April 1892 war auch die Freiwillige Feuerwehr von Wendelsheim zur Brandhilfe nach Stein-Bockenheim ausgerückt. Alarmiert durch einen „Feuerboten", setzten sich in aller Eile 31 Mann mit einer vierrädrigen Druckspritze, gezogen von zwei Pferden, in Bewegung. Gegen zwei Uhr am nachmittag traf die hilfsbereite Wehr ein, kam jedoch nicht zum Einsatz! Kreisfeuerwehrinspektor Moller aus Wöllstein, von dem später noch die Rede sein wird, und der Großherzogliche Bürgermeister Klingenschmitt entließen die Mannschaft sofort wieder nach Hause, da das Feuer inzwischen weitgehend gelöscht worden war. So weit, so gut! Die Wendelsheimer Wehr kehrte zurück, und wenig später erstellte der Bürgermeister dieser Gemeinde eine ausführliche Rechnung an das Kreisamt in Alzey, damit die entstandenen Unkosten wieder ausgeglichen werden konnten. Das Kreisamt wiederum wandte sich an den Stein-Bockenheimer Bürgermeister forderte eine Stellungnahme und merkte gleich an, daß die Kosten wohl durch diese Gemeinde zu tragen seien, da sie ja auch die Alarmierung veranlaßt habe. Eben dem aber widersprach der Bürgermeister: „Zum Allamieren der Wendelsheimer Feuerwehr wurde von uns niemand beauftragt. Als wir erfuhren, daß die Wendelsheimer Feuerwehr allamiert wurde, haben wir sofort einen Boten entgegengeschickt, derselbe sollte dieselben abbestellen, es war aber zu spät. Sie begegneten einander vor dem hiesigen Ort." Wer hatte die Verwirrung ausgelöst? Es war der gutgläubig handelnde Stein-Bockenheimer "Feuermeister" Jakob Nußbickel, der zu seiner Entschuldigung vortrug: "„.er habe geglaubt die Scheuer des Rößler brenne schon, und er habe auch nicht gewußt, daß er beauftragt sein müßte. Er glaubte, er könne ohne jeden Auftrag Hilfe rekurrieren." Auf diese Antwort hin kam man auf die Idee, daß der gute Nußbickel die entstandenen Kosten zu tragen habe, aber Einsicht und wohl auch Weitsicht führten schließlich dazu, daß das Geld auf amtlichem Wege bezahlt wurde.

Stein-Backenheim hatte also, wie gesehen, gerade in den frühen 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts seine „liebe" Not mit schweren Bränden. Wie gut war es da doch, daß am 25 Juni 1891 der damalige Kreisfeuerwehrinspektor Moller aus Wöllstein die Feuerwehr und deren Löschgeräte einer gründlichen Kontrolle unterzogen hatte. Denn, wie gleich versteh bar wird, sein Bericht hatte erhebliche Folgen für die künftige Qualität des Feuerlöschwesens in der Gemeinde. Moller kam vor knapp 100 Jahren zu einem vernichtenden Urteil: „Meine heute vorgenommene Remission hatte folgendes Ergebnis: Stein-Backenheim besitzt keine genügend eingeübte Feuerwehr."(!) Und weiter: „An Geräten sind daselbst vorhanden: 1. eine vierrädrige, einstrahlige Druckspritze, älterer Construction, mit 125 Millimeter Cylinderweite, ohne jegliche Schläuche; 2. eine vierrädrige, einstrahlige Druckspritze, mit 115 Millimeter Cylinderweite, nebst 23 Meter Druckschläuche; 3. zwei Anstellleitern; 4. zwei Feuerhaken; 5. 100 Stück Feuereimer; 6. zwei Laternen. Die zuerst angeführte Spritze ist vollständig defect, (bzw.) hat gar nicht functioniert, die kleine Spritze ist noch als leistungsfähig zu bezeichnen, bedarf aber auch einer Ausbesserung.

Die Spritzen und das Spritzenhaus müssen reinlicher gehalten werden, das letztere in Zukunft von allen nicht hierein gehörenden Gegenständen befreit bleiben, dito auf seine Außenseite mit einer auf seine Bestimmung Bezug gebenden Aufschrift versehen werden.

Ich beantrage die Anschaffung von: 1. die persönlichen Ausrüstungsstücke für die Mannschaften; 2. 60 Meter Druckschläuche mit Normalgewinde; 3. zwei Dachleitern; 4. eine Schlauchbrücke; 5. eine vierrädrige, einstrahlige Saugdruckspritze von mindestens 100 - 110 Millimeter Cylinderweite {im Werth von 750 bis 1000 Mark)."
Der Adressat dieses Berichtes, das Großherzogliche Kreisamt in Alzey, reagierte prompt (am 29. Juni 1891) mahnte die Bürgermeisterei streng und bestand auf prompter Erledigung. Das Schreiben schloß mit einem deutlichen Wort: „Wie geschehen, ist zu berichten." Ganz so eilig hatte es der Stein-Bockenheimer Gemeinderat dann doch nicht, denn (erst) am 9. August 1891 beschlossen die damaligen 10 Ratsmitglieder: „ ... eine neue Feuerspritze sowie die Ausrüstungsgegenstände für die Freiwillige Feuerwehr anzuschaffen." Einen Monat später, am 9. September, versuchten die Stein-Bockenheimer dann von der Großherzoglichen Brandversicherungs-Commission" einen Zuschuß für diese umfangreichen Anschaffungen zu erhalten. Die Mühe war vergeblich. Die „Commission" war zu dem Ergebnis gekommen: „ .. .in Anbetracht der günstigen Vermögensverhältnisse der genannten Gemeinde dem Gesuch keine Folge zu geben."

So mußte in den - amtlich bestätigt- gut gefüllten Gemeindesäcke! gegriffen werden, und die Freiwillige Feuerwehr erhielt endlich ihre angemahnte Ausrüstung Was aber führte, ein Jahr zuvor, zur Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr in Stein-Bockenheim? „Die Gemeinden sind verpflichtet, auf ihre Kosten die nach den örtlichen Verhältnissen erforderlichen Einrichtungen für das Feuerlöschwesen zu treffen und zu unterhalten. Hiernach hat jede Gemeinde die nötigen Feuerlösch- und Rettungsgerätschaften anzuschaffen und im Stande zu halten, für Beschaffung von Wasservorräten, soweit es die Verhältnisse gestatten, sowie für die Einrichtung und Unterhaltung einer ausgerüsteten und eingeübten Feuerwehr und eines sachgemäßen Feuermeldewesens zu sorgen. An der Verpflichtung der Ortsbürger zur Anschaffung von Feuereimern, soweit diesselbe auf Ortsgebrauch beruht, wird nichts geändert." Mit diesen Zeilen beginnt das „Gesetz, die Landesfeuerlöschordnung betreffend", vom 29. März 1890, niedergelegt im hessischen „Feuerwehr-Handbuch". Es bildete für das gesamte Großherzogtum Hessen, zu dem ja bekanntlich auch seit dem Wiener Kongreß von 1816 die Region Rheinhessen gehörte, eine verbindliche Grundlage für die Einrichtung und den Aufbau des Feuerlöschwesens, bis hin zu ganz konkreten Fragen nach dem Verhalten bei Brandunfällen oder Stein-Bockenheim, zugeordnet dem Kreisamt Alzey, hatte zu diesem Zeitpunkt etwa 400 Einwohner und sollte der damaligen Verordnung zufolge z.B. über eine „vierrädrige, einstrahlige Saugfeuerspritze, welche in der Minute mindestens 150 Liter Wasser 25 Meter weit auswirft, 50 Meter Druckschläuche, 2 Anstellleitern, 2 Feuerhaken, 25 Feuereimer sowie 3 bis 6 Erdölfackeln" verfügen. Bereitstellen und bezahlen mußte dies alles die Gemeinde; die Gegenleistung der Freiwilligen . Feuerwehr war die Verpflichtung, „bei Brandfällen innerhalb und außerhalb der Gemeinde, beziehungsweise der Gemarkung, den Lösch- und Rettungsdienst zu versehen. Damit die Ernsthaftigkeit dieser Verpflichtung jedem Einzelnen deutlich wurde, legte der Gesetzgeber auch gleich Ordnungsstrafen „ ... bis zum Betrage von 10 Mark" fest, die der Kommandant der Wehr gegen solche Mitglieder verhängen konnte, die dienstlichen Anordnungen nicht folgten oder diesen gar zuwiderhandelten. (Schwere Vergehen wurden per Strafgesetzbuch geahndet).

Der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr wurde durch die Gemeinde gewählt, mußte aber noch durch das Kreisamt in Alzey bestätigt wer. den. Seine unmittelbaren Vorgesetzten waren der Großherzogliche Bürgermeister und der Kreisfeuerwehrinspektor, letzterer vom Kreisausschuß ernannt. Die Oberaufsicht über das Feuerlöschwesen im gesamten Großherzogtum Hessen lag beim Ministerium des Inneren und der Justiz in Darmstadt. Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr konnte jeder Bürger der Gemeinde werden, wenn er das 18. Lebensjahr vollendet hatte; ausscheiden mußte er mit der Vollendung des 50 . Lebensjahres (heute: 63).

Und was heute, wenn auch recht selten, der Fall ist, nämlich daß Frauen aktiv in der Freiwilligen Wehr tätig sind (z.B. in der Nachbargemeinde Wendelsheim), untersagte die Landesfeuerlöschordnung von 1890 ausdrücklich. Jede Feuerwehr hatte einen Kommandanten und Stellvertreter. Jede Abteilung einen Führer und Stellvertreter sowie eine entsprechende Anzahl von Signalisten. Weiter heißt es in der Verordnung von 1890: „Die Feuerwehren werden allgemein eingeteilt in I. Steigmannschaft.
II. Spritzenmannschaft.
III. Hydrantenmannschaft.
IV. Ordnungsmannschaft.
V. Mannschaft zur Herbeischaffung des Wassers. (Wasserträger, Wasserfuhrleute, Feuermelder usw.)

1. Die Steigmannschaft hat den Schlauchführerdienst zu versehen, sowie Menschen und Eigentum aus solch gefährlichen Stellen zu retten, wo die Ordnungsmannschaft nicht hinkommen kann. In besonderen Fällen hat sie die Einlegung gefährlicher Gebäudeteile vorzunehmen.
2. Die Spritzenmannschaft hat die Spritze zu bedienen, die Schläuche zu den Leitern zu legen und für Wasserbeschaffung zu sorgen, soweit dies nicht durch Wasserträger etc. oder die Hydrantenmannschaft geschieht.
3. Wo eine Wasserleitung mit Hydranten besteht, liegt der Hydrantenmannschaft die Bedienung der Hydranten ob.
4. Die Ordnungsmannschaft hat den Uebungs-und Brandplatz abzusperren, und wenn nötig, die Bergung von Gegenständen aus solchen Räumen vorzunehmen, die ohne Gefahr und ohne Steiggeräte betreten werden können, sowie überhaupt für Ordnung bei Uebungen und Bränden zu sorgen. Die Feuerboten gehören zur Ordnungsmannschaft

Mit der Landesfeuerlöschordnung von 1890 war endlich auch im Großherzogtum Hessen eine allgemeinverbindliche Grundlage dafür geschaffen worden, daß selbst säumige Gemeinden nachhaltig zur Einrichtung einer funktionierenden und eingeübten Feuerwehr gezwungen werden konnten. In Stein-Bockenheim selbst war übrigens nicht immer etwas nachlässig mit dem Feuerwehrwesen umgegangen worden, denn bereits im Mai 1864 legte der Großherzogliche Geometer Weis aus Siefersheim einen "Situations-Plan über den Bauplatz von dem Spritzenlokale zu Stein-Bockenheim und dessen Umgebung vor." Als Bauplatz vorgesehen wurde die Stelle direkt neben der heute noch vorhandenen Steintreppe, die zur Kirche hinaufführt. Offensichtlich fand dieser Plan jedoch keine Zustimmung, denn einem anderen Dokument ist zu entnehmen, daß über den "„.Ankauf eines Grundstückes mit Spritzenlocal" schräg gegenüber der Kirche, auf dem Grundstück des alten Pfarrhauses, nachgedacht wurde. Am 8. April 1870 schrieb das Großherzogliche Kreisbauamt nach einer Ortsbegehung an das Kreisamt:" Ihrem mündlich ausgesprochenen Wunsche entsprechend beehren wir uns Ihnen ergebenst mitzuteilen, daß das von der Gemeinde in Aussicht genommene Gebäude massiv in Mauersteinen ausgeführt ist. Dasselbe ist einstöckig und enthält einen Keller, im 1. Stock zwei Zimmer, nebst Küche, und besitzt einen genügenden Raum zur Unterbringung der Spritze und einen Abtritt. Im Dachgeschoß sind dann noch zwei Kammern vorzufinden. Der Zustand des Gebäudes ist gut und so halten wir den Preis für dasselbe nicht für zu hoch." Aber auch dieser Plan wurde nicht verwirklicht, denn der Großherzogliche Gemeinderat entschloß sich 1876 zu dem Neubau eines Gemeindehauses, in das auch gleich ein Spritzenhaus integriert wurde. So verfügte die Freiwillige Feuerwehr Stein-Bockenheim bereits ab 1877 über eine feste Bleibe, wenn auch (wie bereits erwähnt) bis auf die bloße Unterbringung noch einiges im Argen lag„. Zwei Jahre zuvor, am 10. September 1875, hatte wieder einmal ein Brand für Aufregung in der Gemeinde gesorgt: Betroffen war der Hof des Philipp Feudner II, doch konnte der Schaden durch schnelles Handeln in Grenzen gehalten werden, wie es das Gemeinderatsprotokoll vom 12. September 1875 erwähnt. Es gelang den Stein-Bockenheimern den Brand ohne Hilfe aus der Nachbarschaft zu löschen, und das Protokoll hielt fest, welches Entgelt die Hilfsmannschaft erhalten hatte: "Vergütet wurden: 1. An vierunddreißig Mann, welche in der Nacht vom zehnten auf den elften die Wache hielten, je fünfzig Pfennig. 2. An drei Mann, welche in der folgenden Nacht die Wache hielten, je eine Mark und fünfzig Pfennig." Bevor wir das vergangene Jahrhundert verlassen und über die jüngere Geschichte des Feuerlöschwesens in Stein-Bockenheim berichten, hier noch eine erzählenswerte Begebenheit: Kurz vor der Jahrhundertwende, am 8. September 1898, brannte es in der Hofraite des Michael Beck. Besonders eifrig mit dem Bekämpfen des Brandes beschäftigt war der Stein- Bockenheimer Feuerwehrmann Heinrich Kiefer. So eifrig, daß er zu spät bemerkte, daß seine Schuhe von der Glut erheblichst angesengt worden waren„. Der Gemeinderat beschloß zwei Tage später einstimmig, daß "„.ihm eine Entschädigung aus der Gemeindekasse von fünf Mark gezahlt werden soll. Unterschrieben und genehmigt. Der Großherzogliche Bürgermeister: Klingenschmitt, die Gemeinderatsmitglieder: Feudner, Nachmann, Lufft, Keller, Lahr." An dieser Stelle sei dem Verfasser eine Anmerkung gestattet: Alle, die es sich schon einmal zur Aufgabe gemacht haben, etwas über die Vergangenheit zu erfahren, haben festgestellt, wie hilfreich es ist, wenn man nicht nur auf das sogenannte „Hören-Sagen- angewiesen ist. Glücklich kann sich schätzen, wer auf Originaldokumenten oder anderen Aufzeichnungen das Nacherzählen der Geschichte aufbauen kann. Wo diese fehlen oder nur bruchstückhaft vorhanden sind, wird die Nacherzählung zwangsläufig ebenfalls Lücken aufweisen. Besonders schmerzlich ist dies gerade dann, wenn hierdurch die Verdienste bestimmter Bürger nicht angemessen gewürdigt werden können oder wichtige Ereignisse nicht erwähnt werden. Der Verfasser hat sich leider in eben dieser mißlichen Lage befunden und möchte für die Zukunft hoffen, daß diese und künftige Generationen möglichst sorgfältig und vollständig ihre Gegenwart aufzeichnen und in geeigneter Weise diese so entstandenen Dokumente verwahren. Mit der Jahrhundertwende werden die verfügbaren Zeugnisse über das Feuerlöschwesen und damit auch über die Freiwillige Feuerwehr immer dürftiger. Erwähnenswert ist etwa, daß der hiesige Gemeinderat am 1. April 1900 beschloß, „neue Kappen für die Freiwillige Feuerwehr" anzuschaffen (die alten hatten immerhin 19 Jahre gehalten).

Acht Jahre später wurden drei Feuerwehrröcke (für neue Mitglieder der Wehr) genehmigt, und 1910 schritt man dann zu einer weiteren Anschaffung: „Zwei zwanzig Meter lange Feuerwehrschläuche" verbesserten die- Ausrüstung. 1926 schließlich wurde, technisch gesehen, ein neues Kapitel aufgeschlagen: Stein-Bockenheim erhielt eine Wasserleitung. Aber immer noch war die Saugspritze in Betrieb, für deren optimale Leistung großgewachsene Männer gebraucht wurden, und zwar auf jeder Seite der Deichsel vier. In Bewegung gebracht werden mußte dieses schwere Gerät durch acht kräftige Feuerwehrmänner, die in Drillichanzug und mit Messinghelm zur Brandstätte eilten. 1936 erfolgte dann die Anschaffung der ersten Motorpumpe, was bedeutende Erleichterung brachte und die Leistungsfähigkeit der Wehr beträchtlich erhöhte. Geübt wurde damals übrigens regelmäßig, fast jeden Sonntag. Mit der evangelischen Kirche war nach längerer Diskussion vereinbart worden, daß während der Zeit des Kirchganges keine Übungen abgehalten wurden. Während des Zweiten Weltkrieges, vor allem in dessen Endphase, bestand die Freiwillige Feuerwehr: zu einem immer größer werdenden Teil aus Schülern, die als Vertretung für die zu Soldaten gewordenen Wehrmänner einspringen mußten. Sie konnten es dann nicht verhindern, daß am Kriegsende in Stein-Bockenheim dreizehn Scheunen durch Artilleriebeschuß der amerikanischen Armee in Flammen aufgingen. Schwerst beschädigt wurden in diesen letzten Kriegstagen auch Kirchturm und Kirche, denn der Turm diente der Wehrmacht als Beobachtungsposten und wurde so schnell zum Ziel der einrückenden Truppen. Mit dem Kriegsende begann auch in Stein-Bockenheim der Wiederaufbau. Aber die Freiwillige Feuerwehr fand erst zu ihrer alten Stärke und Leistungsfähigkeit zurück, als die letzten Kriegsgefangenen heimgekehrt waren und die Wehr wieder vollständig ihre Übungen und ihren Dienst aufnehmen konnte.


1970 erhielt die Freiwillige Feuerwehr Stein-Hockenheim eine renovierte Tragkraftspritze {TS 8/8). Sie war bereits 1936 installiert und tat - nach einer gründlichen Renovierung - ihren Dienst bis 1987. Dann war eine erneute Überholung notwendig geworden, die in Selbsthilfe durch die Freiwillige Feuerwehr Stein-Bockenheim durchgeführt wurde. Ohne die Initiative und das handwerkliche Geschick einiger Wehrmänner wären auch die dann folgenden Modernisierungen und Erweiterungen der Ausrüstung nicht denkbar gewesen: 1980 wurde ein kleines Tragspritzenfahrzeug (TSF) in Betrieb genommen, das insgesamt 150 Stunden Reparaturaufwand erforderlich machte, bevor das verjüngte Fahrzeug seinen Dienst aufnehmen konnte. Gerade rechtzeitig zu den Festveranstaltungen aus Anlaß des 90jährigen Bestehens der Freiwilligen Feuerwehr, die in Verbindung mit dem 3. Verbandsgemeinde-Feuerwehrtag durchgeführt wurden. Die Ausrüstung aber war unzureichend, denn immer noch mußte man sich mit der kleinen Motorspritze behelfen, und es dauerte nahezu 25 Jahre, bis 1970 endlich eine Verbesserung der Ausrüstung erfolgte: Eine Tragkraftspritze (TS 8/8) mit einem Gewicht von 190 kg (vollgetankt) und mit einer maximalen Leistung von 800 Litern Wasser pro Minute, die von vier Feuerwehrmännern zu tragen war, wurde zum Kernstück der neuen Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehr Stein-Bockenheim. Zur Brandstelle oder zum Übungsort gezogen wurde die TS 8/8 auf dem Tragkraftspritzenanhänger (TSA), der überdies auch noch die feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe (ein Gruppenführer und acht Wehrmänner) transportierte. Neu waren diese Geräte im übrigen nur für die Stein-Bockenheimer Wehr, hergestellt und in Betrieb genommen worden.

Aber für die Wehrmänner war dieser Schritt noch nicht der letzte auf dem Weg zu einer modernen, leistungsfähigen Ausstattung. Rechtzeitig zum „Tag der offenen Tür" der Wehr im Juni 1988 präsentierte diese stolz ihre neueste Errungenschaft, ein Tanklöschfahrzeug (TLF 16/ 25, Baujahr 1964), das in 200 Stunden intensiver Arbeit von den Wehrmännern wieder verwendungsfähig gemacht worden war. Noch aber war ein zentraler Wunsch nicht erfüllt: Moderne Räumlichkeiten für die Unterbringung der gesamten Ausrüstung, kurz : ein neues Feuerwehrgerätehaus. Nach jahrzehntelanger Improvisation in veralteten oder in behelfsmäßig zur Verfügung gestellten Räumen wurde jetzt gehandelt. Gemeinderat und Verbandsgemeinderat genehmigten das Vorhaben, ein Zuschußantrag wurde gestellt, verschiedene Standorte wurden geprüft. Im August 1989 schließlich führte Verbandsbürgermeister Philipp Espenschied an der Mörsfelder-Straße, zwischen Friedhof und Bushaltestelle, den ersten Spatenstich aus. Das Grundstück wurde kostenlos durch die Gemeinde zur Verfügung gestellt, mit rund 420 000 Mark soll der Neubau des Gerätehauses mit Mannschaftsräumen verwirklicht werden. 33 Prozent beträgt der Landeszuschuß, und Eigenleistungen im Wert von insgesamt 140 000 Mark erbringen die Mitglieder der Wehr selbst. Am 12. Mai wurde bereits Richtfest gefeiert.

Wir sind am Ende unserer kleinen geschichtlichen Betrachtung angelangt. Zuletzt sei aber noch einmal an die Landesfeuerlöschordnung vom März 1890 erinnert. Denn jetzt wird endlich Wirklichkeit, das dort(unter Paragraph 4 „Aufbewahrungsräume und Übungsgebäude") geschrieben stand: „Die Räume zur Unterbringung der Spritzen und Schläuche müssen die genügende Größe besitzen, hell und trocken, sowie mit den nötigen Durchzugsöffnungen ausgestattet und gegen das Eindringen von Regen, Staub und dergleichen hinreichend geschützt, auch mit einer weithin lesbaren, auf ihre Bestimmung Bezug habenden Aufschrift versehen sein. Ihre Böden müssen gepflastert sein oder einen angemessenen Belag haben."

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